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01. - 08. August 2024
8 Tage / 7 Nächte

Anbieter: nicko cruises (AGB)
p. P. ab € 749,-
Cruise only

Reiseanfrage

nicko

nicko cruises Reisebedingungen 2018 – AGB

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma nicko cruises Flussreisen GmbH, nachfolgend „nc“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 bis 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vertragsschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

1.1 Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots von nc und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Schiffe, der Kabinen, des Kreuzfahrtverlaufs und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Katalog, Werbeanzeige, Prospekt, Internet) soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von nc nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von nc zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. Dies gilt insbesondere für Werbeanzeigen und Prospekte, die nicht von nc selbst herausgegeben werden.

c) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden,
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Für die Buchung, die fernmündlich, auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: Mit der Buchung bietet der Kunde nc den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch nc zustande.

1.3 Bei Buchungen, die über den Internetauftritt von nc erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von nc erläutert. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde nc den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. nc ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von nc beim Kunden zu Stande.

2. Bezahlung

2.1 Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB werden eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises und die Versicherungsprämien abgeschlossener Reiseversicherungen zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6.1. genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten 
Zahlungsfälligkeiten, obwohl nc zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist nc berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. dieser Reisebedingungen zu belasten.

3. Preisanpassung

3.1 nc behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:

3.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für nc nicht vorhersehbar waren.

3.3 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann nc den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann nc vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann nc vom Kunden verlangen.

3.4 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber nc erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

3.5 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für nc verteuert hat.

3.6 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat nc den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn nc in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von nc über die Preiserhöhung gegenüber nc geltend zu machen.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber nc unter der vorstehend / nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert nc den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann nc, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3 nc hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) Reisen aus dem Hauptkatalog, Reisen ohne besondere Kennzeichnung
bis 120 Tage 10 %;
ab 119 Tage bis 60 Tage 20 %;
ab 59 Tage bis 30 Tage 40 %;
ab 29 Tage bis 15 Tage 60 %;
ab 14 Tage bis 1 Tag 80 %;
am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 %;

b) Aktionsreisen zu Sonderpreisen (besondere Kennzeichnung: „Aktionsreise“)
bis 120 Tage 20 %;
ab 119 Tage bis 60 Tage 30 %;
ab 59 Tage bis 30 Tage 50 %;
ab 29 Tage bis 15 Tage 70 %;
ab 14 Tage bis 1 Tag 85 %;
am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 %;

c) Stornierung von Einzelbetten (einzelne Reiseteilnehmer) in Doppel- oder Mehrbettkabinen (Reisen aus dem Hauptkatalog)
bis 120 Tage 40 %;
ab 119 Tage bis 15 Tage 60 %;
ab 14 Tage bis 1 Tag 80 %;
am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 %;

d) Stornierung von Einzelbetten (einzelne Reiseteilnehmer) in Doppel- oder Mehrbettkabinen (Aktionsreisen)
bis 120 Tage 50 %;
ab 119 Tage bis 15 Tage 70 %;
ab 14 Tage bis 1 Tag 85 %;
am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 %;

4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, nc nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5 nc behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit nc nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist nc verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Ergänzend zu den bei den Leistungsträgern (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) entstehenden konkret anfallenden und dargelegten Mehrkosten der Einbuchung eines Ersatzteilnehmers berechnet nc die bei nc anfallenden Mehrkosten der Bearbeitung pauschal mit € 50,-. Ziffer 4.4. gilt entsprechend.

5. Umbuchungen

5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann nc bei einer Umbuchung vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt pro Umbuchungsvorgang erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt die in den nachfolgenden Tabellen aufgeführte Höhe:

a) Reisen aus dem Hauptkatalog, Reisen ohne besondere Kennzeichnung
Gebühr in Euro pro Person
Bis 90 Tage 50 €
Ab 89 bis 60 Tage 100 €
Ab 59 Tage bis Reisebeginn 150 €

b) Aktionsreisen zu Sonderpreisen (besondere Kennzeichnung: „Aktionsreise“)
Gebühr in Euro pro Person
Bis 90 Tage 100 €
Ab 89 bis 60 Tage 200 €
Ab 59 Tage bis Reisebeginn 300 €

Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Früher zugesagte Kabinennummern können bei Umbuchungen nicht berücksichtig werden.

5.2 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. nc wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

6.1 nc kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch nc muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

b) nc hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) nc ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von nc später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

6.2 Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn nc in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch nc dieser gegenüber geltend zu machen.

7. Pflicht des Kunden zur Mängelanzeige; Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen Mängel; Gepäckverlust; Information über Verbraucherstreitbeilegung

7.1 Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von nc (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

7.2 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von nc nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen nc anzuerkennen.

7.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde / Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, nc erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn nc oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), 
eine ihnen vom Kunden / Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von nc oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

7.4 Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von nc anzuzeigen.

7.5 nc weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass nc nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für nc verpflichtend würde, informiert nc die Verbraucher  hierüber in geeigneter Form. nc weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

8. Beschränkung der Haftung

8.1 Die vertragliche Haftung von nc für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit nc für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

9. Ausschluss von Ansprüchen

9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

9.2 Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber nc unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

9.3 Die Frist nach Ziff. 9.1. gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein  Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

10. Verjährung

10.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von nc oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von nc beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von nc oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von nc beruhen.

10.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

10.3 Die Verjährung nach Ziffer 10.1. und 10.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

10.4 Schweben zwischen dem Kunden und nc Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder nc die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

11.1 nc informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

11.2 Steht / stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist nc verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald nc weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.

11.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird nc den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

11.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von nc oder direkt über air-ban.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumen von nc einzusehen.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1 nc wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

12.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn nc nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

12.3 nc haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde sie mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass nc eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

13. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

13.1 Für Kunden / Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden / Reisenden und nc die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden / Reisende können nc ausschließlich am Sitz von nc verklagen.

13.2 Für Klagen von nc gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von nc vereinbart.

Reiseveranstalter:

nicko cruises Flussreisen GmbH

Mittlerer Pfad 2
D-70499 Stuttgart
Tel: +49 (0) 711 24 89 80 0
Fax: +49 (0) 711 24 89 80 77
info@nicko-cruises.de
www.nicko-cruises.de